Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Hundebetreuung
I. Allgemein
NissasPaws verpflichtet sich der Betreuung, Unterbringung und Versorgung des Hundes. HundehalterInnen sind verpflichtet, genug Futter, nötige Medikamente, Zubehör und Ähnliches für die Zeit der Betreuung zur Verfügung zu stellen. Jeder Hund, der bei NissasPaws betreut werden möchte, sollte eine bestehende Haftpflichtversicherung vorweisen können. Die Gesundheit des Hundes muss gewährleistet sein (keine ansteckenden Krankheiten).
II. Preise
Die Vergütung wird anhand der Preisliste ausgemacht.Bei Betreuung vor Ort oder sonstige Fahrten in Bezug auf die Betreuung, werden 0,50€/km Fahrkosten berechnet (Hin- und Rückfahrt anhand von GoogleMaps). HundehalterInnen verpflichten sich, 24 Stunden vor der Tagesbetreuung und 2 Wochen vor einer Urlaubsbetreuung, abzusagen oder den Termin zu verschieben, sonst wird der komplette Betrag für die Betreuung fällig. Den Grund für eine kurzfristige kostenlose Absage anzuerkennen, liegt im Ermessen von NissasPaws. Der Betrag ist grundsätzlich bei Abgabe des Hundes in bar oder vorab per PayPal (Freunde & Familie) zu begleichen.
III. Haftung
Während der Betreuung bleiben HundehalterInnen, Hundehalter nach §833 BGB (bei Schäden haften immer HundehalterInnen). Schadensersatzansprüche der HundehalterInnen gegenüber NissasPaws, egal aus welchem Grund, bestehen nicht – außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so hat das nicht zur Folge, dass der gesamte Vertrag unwirksam ist. Das Übereinkommen wird nichtig, sobald die Hundebetreuung von NissasPaws oder seitens der HundehalterIn fristgerecht schriftlich oder mündlich gekündigt wird. Das schließt das Begleichen der ausstehenden Gebühren für die Betreuung nicht mit ein. NissasPaws behält sich vor aus wichtigen Gründen (Krankheit…), ebenfalls kurzfristig abzusagen.
IV. Sonstiges
NissasPaws hat das Recht bei Verletzungen, Schäden, Leid oder Notfällen den Tierarzt des Hundes (falls angegeben) oder selbstgewählten Tierarzt aufzusuchen. Wenn zeitlich möglich, werden der/die HundehalterIn vorab informiert. Die Kosten tragen (in jedem Fall) die HundehalterInnen.