Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Hundetraining

I. Allgemein
NissasPaws verpflichtet sich zur Durchführung des vereinbarten Hundetrainings unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Hundes und der HundehalterInnen. HundehalterInnen sind verpflichtet, die notwendigen Informationen über den Hund bereitzustellen, einschließlich eventueller Verhaltensprobleme, gesundheitlicher Einschränkungen oder notwendiger medizinischer Versorgung. Jeder teilnehmende Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen. Die Gesundheit des Hundes muss gewährleistet sein (keine ansteckenden Krankheiten).

II. Preise
Die Vergütung erfolgt gemäß der aktuellen Preisliste. Für Anfahrten zum Trainingsort werden 0,50 €/km berechnet (Hin- und Rückfahrt, basierend auf GoogleMaps). HundehalterInnen verpflichten sich, Einzeltrainings mindestens 24 Stunden vorher, Gruppentrainings mindestens 48 Stunden vorher abzusagen oder zu verschieben. Andernfalls wird der volle Betrag fällig, auch bei Abbruch einer Trainingseinheit. Die Anerkennung eines Grundes für eine kurzfristige kostenlose Absage liegt im Ermessen von NissasPaws. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich vor Beginn des Trainings in bar oder vorab per PayPal (Freunde & Familie).

III. Haftung
Während des Trainings bleiben HundehalterInnen, Hundehalter nach §833 BGB (bei Schäden haften immer HundehalterInnen). Schadensersatzansprüche der HundehalterInnen gegenüber NissasPaws bestehen nicht, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der restliche Vertrag davon unberührt. Das Übereinkommen wird nichtig, sobald das Training von NissasPaws oder von den HundehalterInnen fristgerecht schriftlich oder mündlich gekündigt wird. Dies schließt die Begleichung offener Gebühren nicht aus. NissasPaws behält sich vor, aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) kurzfristig abzusagen.

IV. Sonstiges
NissasPaws behält sich vor, in Notfällen (z. B. Verletzungen, akute gesundheitliche Probleme des Hundes) geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann den Kontakt zu einem Tierarzt (falls angegeben) oder einem selbstgewählten Tierarzt einschließen. Wenn zeitlich möglich, werden die HundehalterInnen vorab informiert. Die Kosten hierfür tragen in jedem Fall die HundehalterInnen.